Landes­pfle­ge­geld

Schwerbehinderte, blinde und gehörlose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Brandenburg haben nach Vollendung des ersten Lebensjahres zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen einen Anspruch auf Pflegegeld.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

  • Antrag auf Gewährung des Blinden-, Gehörlosen- / Pflegegeldes nach dem Landespflegegeldgesetz
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (beidseitig)
  • ggf. Kopie des Bewilligungsbescheides der Pflegekasse