Versi­che­rungsamt

Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist sehr kompliziert. Ohne fachliche Beratung findet sich ein Laie hier kaum zurecht.

Erheben Sie Anspruch auf eine Rente? Prüfen Sie, ob Sie als Versicherte oder Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung oder als Hinterbliebene oder Hinterbliebener einer Versicherten oder eines Versicherten einen Anspruch auf Rente haben. Die meisten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben Anspruch auf Rentenzahlungen aus der Deutschen Rentenversicherung. Diesen Anspruch können Sie bei Ihrer Gemeinde, der Stadt oder dem Landkreis durch einen Antrag sichern. Die Benutzung des offiziellen Rentenantragformulars beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

Auf jeden Fall sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen - möglichst 3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze. Überprüfen Sie, ob Sie sämtliche Zeiten, in denen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Versicherungsbeiträge entrichtet haben, belegen können. Im Rahmen einesr sogenannten "Rentenklärung" können Sie alle, während des Arbeitslebens zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten auf den aktuellsten Stand bringen. Nur die Vollständigkeit Ihrer Versicherungsunterlagen bildet die Grundlage für eine schnelle und richtige Rentenberechnung.

Weitere Auskünfte sowie aktuelle Broschüren und Informationsmaterialien erhalten Sie im Sozialamt.