Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Dahme-Spreewald setzt sich, gemäß §15 Abs.1 der Hauptsatzung LDS aktiv dafür ein, dass bei allen politischen und verwaltungstechnischen Maßnahmen die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig berücksichtigt werden.
Sie hat fernerhin auf die Beseitigung bzw. Verhinderung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen und deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie die soziale Integration der im Landkreis lebenden Aussiedler und Ausländer hinzuwirken.
Unsere Aufgaben:
In allen drei Bereichen ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Dahme-Spreewald sowohl innerhalb der Verwaltung für die MitarbeiterInnen tätig, als auch für die BürgerInnen des Landkreises. Zur erfolgreichen Umsetzung der Aufgaben arbeitet sie mit verschiedenen Institutionen und Verbänden wie z.B. Sozialamt, Amt für Migration und Integration, Arbeitsamt, ARGE, Behindertenverband etc. zusammen.