Wahlen

Kommunal- und Euro­pa­wahlen am 9. Juni: Wahl des Kreis­tages Dahme-Spree­wald sowie der Abge­ord­neten des Euro­pä­i­schen Parla­ments aus der Bundes­re­pu­blik Deut­sch­land

Am 9. Juni sind die BürgerInnen wieder aufgerufen ihre Stimme abzugeben. Im Land Brandenburg finden die Kommunalwahlen statt. Am selben Tag werden zusätzlich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland gewählt.

Allgemeine Infos zu den Wahlen:

Am Tag der Wahl, dem 9. Juni, haben Sie von 8 bis 18 Uhr die Möglichkeit in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme für die Kommunal- und die Europawahl abzugeben. Zur Kommunalwahl gehören:

  • die Wahl zum Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald
  • die Wahlen zu den Gemeindevertretungen der Gemeinden und zu den Stadtverordnetenversammlungen der Städte des Landkreises Dahme-Spreewald
  • die Wahlen zu den Ortsbeiräten und Ortsvorständen
  • die Wahlen der ehrenamtlichen und hauptamtlichen BürgermeisterInnen.

In Brandenburg gilt für Kommunalwahlen das Wahlalter von 16 Jahren. Dies trifft ebenso auf die Europawahl zu. Wer also am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, EinwohnerIn der jeweiligen Kommune, deutsche/r StaatsbürgerIn oder BürgerIn in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, darf seine Stimme abgeben.

Wahl­er­geb­nisse Euro­pa­wahl

Wahl­er­geb­nisse Kreis­tags­wahl

Die BürgerInnen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wählen bei den Europawahlen alle fünf Jahre die Mitglieder des Europäischen Parlamentes. Die zu wählenden Abgeordneten entscheiden über wichtige politische, wirtschaftliche oder soziale Fragen, die die ganze EU betreffen. Die Beschlüsse des Parlamentes werden zwar in Brüssel und Straßburg gefasst, trotz dessen haben sie einen erheblichen Einfluss auf das Leben der BürgerInnen in Deutschland. Das Wahlgebiet beläuft sich bei dieser Wahl auf das Bundesgebiet – anders als bei Kommunal- und Bundestagswahlen werden hier keine Wahlkreise gebildet.

Bei Fragen zum Thema Europawahl wenden Sie sich bitte an die Bundeswahlleiterin. Wahlvorschläge sind bei der Bundeswahlleiterin einzureichen.

Nähere Informationen zu den Europawahlen finden Sie unter:

Neben 116 Ortsbeiräten, 16 OrtsvorsteherInnen, 37 Vertretungen der Städte und Gemeinden sowie 24 ehrenamtlichen BürgermeisterInnen und der Wahl des/der hauptamtlichen BürgermeisterIn der Stadt Mittenwalde wird im Landkreis Dahme-Spreewald auch der Kreistag gewählt.

Zuletzt wurden die kommunalen Vertretungen am 26. Mai 2019 für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Diese fungieren als Vertretungsgremien der BürgerInnen der jeweiligen Gemeinden (Gemeindevertretung), Städte (Stadtverordnetenversammlung) und Kreise (Kreistag) und treffen demnach wichtige Entscheidungen für die Gemeinden, Städte und den Landkreis. Die Fraktionen, aus denen sich die jeweiligen Vertretungen schlussendlich zusammensetzten, wirken maßgeblich an der Willensbildung und der Entscheidungsfindung der zu treffenden Beschlüsse mit. Ein wesentlicher Teil der ehrenamtlichen Arbeit der zu wählenden VetreterInnen spielt sich ebenso in den zu bildenden Ausschüssen ab, in denen die Entscheidungen für die jeweiligen Vertretungen debattiert und vorberaten werden.

Die Beteiligung an den Kommunalwahlen ist sehr wichtig, da die zu wählenden VertreterInnen wichtige Entscheidungen für die jeweiligen Kommunen treffen. Von der gemeindlichen Bibliothek bis hin zur Betreibung von Freizeiteinrichtungen wie Sportanalgen oder Schwimmbädern. Denn Politik wird nicht nur in Brüssel, Berlin oder Potsdam gemacht, sondern vor allem auch regional – durch die Ortsbeiräte, OrtsvorsteherInnen, Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und die Kreistage. Was in der Kommunalpolitik geschieht, betrifft die Menschen in unmittelbarer Umgebung ganz konkret.

Zur Urnenwahl müssen Sie persönlich erscheinen und sich mit einem amtlichen Lichtbilddokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Zusätzlich müssen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte vorzeigen.

Es wird die Möglichkeit geben, vor dem Wahltag per Brief zu wählen. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte kann ein Antrag auf einen Wahlschein gestellt werden. Mit Übersendung des Wahlscheines werden Ihnen auch die Briefwahlunterlagen übersandt. Der Antrag kann auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden auch online über die Webseite der Gemeinde, Stadt oder Amtsverwaltung gestellt werden. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich. Genauere Informationen und Hinweise zur Antragsstellung entnehmen Sie dem Wahlscheinantrag.

Die Wahlbenachrichtigungskarte wird Ihnen durch Ihre zuständige örtliche Wahlbehörde rechtzeitig vor der Wahl zugesendet. Bitte beachten Sie, dass Sie die Wahlbriefe rechtzeitig, möglichst bald nach dem Erhalt der Briefwahlunterlagen, spätestens jedoch am Donnerstagmittag, den 6. Juni 2024 zur Post geben. Es besteht auch die Möglichkeit den Wahlbrief direkt bei der zuständigen Wahlbehörde abzugeben. Bitte beachten Sie dabei die Besonderheiten für die Wahl zum Kreistag.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise für die Briefwahl zur Wahl des Europäischen Parlaments und des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald:

Der Landkreis Dahme-Spreewald zählt zentral die Briefwahl der Kreistags- und Europawahl aus. Der nachfolgende Hinweis gilt nicht für die Briefwahl der Wahlen unterhalb der Kreistagsebene (Wahlen der Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen, hauptamtliche und ehrenamtliche BürgermeisterInnen, Ortsbeiräten und OrtvorsteherInnen).

Beachten Sie bitte, dass Sie die Briefwahlunterlagen spätestens Donnerstagmittag, den 6. Juni 2024, durch Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post zurücksenden müssen, damit diese noch pünktlich beim Kreiswahlleiter des Landkreises Dahme-Spreewald eintreffen.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch direkt beim Landkreis abgeben. Dafür können die Wahlbriefe in die folgenden Postkästen an den Gebäuden des Landratsamtes eingeworfen werden. Diese werden letztmalig am Wahlsonntag um 18:00 Uhr geleert.

  • Postkasten Standort Reutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald)
  • Postkasten Standort Brückenstraße 41 in 15711 Königs Wusterhausen

Achtung: Postkästen an anderen Standorten des Landkreises Dahme-Spreewald werden nicht für den Einwurf von Wahlbriefen zur Verfügung gestellt, alle dort nach Donnerstagmittag, den 6. Juni 2024, eingeworfenen Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Sie bekommen Ihre Wahlbenachrichtigungskarte rechtzeitig vor der Wahl durch Ihre örtliche Wahlbehörde zugesandt. Örtliche Wahlbehörden sind die Gemeinden, Städte und die jeweiligen Ämter. Bei Fragen zu den Themen der Wahlbenachrichtigung, des Wahlscheins, der Beantragung der Briefwahl, des zuständigen Wahllokals und der Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung (siehe „örtliche Wahlbehörden“).

Bei Fragen zu den Themen Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Beantragung Briefwahl, zuständiges Wahllokal und Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde, Stadt oder an das zuständige Amt. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie unter dem Reiter „örtliche Wahlbehörden“.

Walbehörde Adresse Kontakt
Gemeinde Bestensee

Gemeinde Bestensee

Eichhornstraße 4-5
15741 Bestensee

Webseite

Gemeinde Eichwalde

Gemeinde Eichwalde

Grünauer Straße 49

15732 Eichwalde
Webseite
Gemeinde Heideblick

Gemeinde Heideblick

Langengrassau Luckauer Straße 61

15926 Heideblick
Webseite
Gemeinde Heidesee

Gemeinde Heidesee

Lindenstraße 14B

15754 Heidesee
Webseite
Stadt Königs Wusterhausen

Stadt Königs Wusterhausen

Schlossstraße 3

15711 Königs Wusterhausen
Webseite
Stadt Lübben (Spreewald)

Stadt Lübben (Spreewald)

Poststraße 5

15907Lübben (Spreewald)
Webseite
Stadt Luckau

Stadt Luckau

Am Markt 34

15926 Luckau
Webseite
Gemeinde Märkische Heide

Gemeinde Märkische Heide

OT Groß Leuthen

Schlossstraße 13a

15913 Märkische Heide
Webseite
Stadt Mittenwalde

Stadt Mittenwalde

Rathausstraße 8

15749 Mittenwalde
Webseite
Gemeinde Schönefeld

Gemeinde Schönefeld

Hans-Grade-Allee 11

12529 Schönefeld
Webseite
Gemeinde Schulzendorf

Gemeinde Schulzendorf

Richard-Israel-Straße 1

15732 Schulzendorf
Webseite
Stadt Wildau

Volkshaus Wildau

Karl-Marx-Straße 36

15745 Wildau
Webseite
Gemeinde Zeuthen

Gemeinde Zeuthen

Schillerstraße 1

15738 Zeuthen
Webseite
Amt Schenkenländchen

Amt Schenkenländchen

Markt 9

15755 Teupitz
Webseite
Amt Lieberose/Oberspreewald

Amt Lieberose/Oberspreewald

Verwaltungsstelle Straupitz

Kirchstraße 11

15913 Straupitz
Webseite
Amt Unterspreewald

Amt Unterspreewald

Markt 1

15938 Golßen
Webseite

Tätigkeit: Ihre Aufgabe als WahlhelferIn ist die Auszählung der Briefwahl sowie die Erstellung der Niederschrift. Der Landkreis Dahme-Spreewald zählt die Briefwahl für die Kreistagswahl sowie für die Europawahl zentral aus. Dafür suchen wir noch nach freiwilligen Wahlhelfenden.

Voraussetzungen: Wahlhelfende können nur diejenigen BürgerInnen werden, die für die Europa- und/oder Kommunalwahlen wahlberechtigt sind.

Erfrischungsgeld: Ehrenamtliche Wahlhelfende bekommen ein Erfrischungsgeld. Der Vorsitzende 70 Euro, alle übrigen Wahrvorstandsmitglieder 50 Euro. Der Landkreis hat das übliche Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro und 25 Euro damit verdoppelt.

Ablauf: Der Briefwahlvorstand trifft sich gegen 16:00 Uhr und bereitet alles insoweit vor, dass ab 18:00 Uhr direkt die Wahlbriefe ausgezählt werden können. Der Landkreis bildet doppelt so viele Briefwahlvorstände, wie eigentlich notwendig. Damit kann erzielt werden, dass die Auszählung der Europawahl und Kommunalwahl eines Briefwahlbezirkes getrennt und parallel stattfinden kann. Damit wird für alle Wahlhelfenden der Arbeitsaufwand stark reduziert.

Bereitschaftserklärung: Sie erklären mit der anliegenden Bereitschaftserklärung ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes. Die ausgefühlte Bereitschaftserklärung senden Sie bitte per E-Mail an:

wahl­lei­ter@dahme-spree­wald.de

oder postalisch an

Der Kreiswahlleiter
Büro Kreistag und Wahlen
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Bereit­schafts­er­klä­rung

Nach der Erklärung der Bereitschaft wird sich der Landkreis Dahme-Spreewald, wenn Sie ausgewählt werden, rechtzeitig vor der Wahl mit Ihnen in Verbindung setzten um alles Weitere zu klären.

Schulungen: Die Wahlhelfenden werden vor ihrem Einsatz durch das Büro Kreistag und Wahlen geschult. Entsprechende Schulungen werden innerhalb der zwei Wochen vor dem Wahltag, auch online, durchgeführt. Schulungsunterlagen werden zur Verfügung gestellt. Genauere Informationen zu den Schulungen erhalten Sie rechtzeitig durch das Büro Kreistag und Wahlen nach Ihrer Berufung.

Ergeb­nisse der letzten Wahlen im Land­kreis Dahme-Spree­wald