Wahlen

Land­tags­wahlen am 22. September 2024

Alle fünf Jahre wird in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, freier und geheimer Wahl der Landtag des Landes Brandenburg gewählt. Am 22. September 2024 steht die nächste Landtagswahl an.

Für diese Wahl hat jede Person zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Person für den entsprechenden Wahlkreis gewählt, wobei hier der/die KandidatIn mit den meisten Stimmen als gewählt gilt (Mehrheitswahl). Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei oder auch Vereinigung gewählt (Verhältniswahl).

Weiterführende Informationen zur Landtagswahl des Landes Brandenburg finden Sie hier.

Wahlergebnisse der Wahl zum 8. Landtag des Landes Brandenburg im Wahlkreis 26 hier.

Wahlergebnisse der Wahl zum 8. Landtag des Landes Brandenburg im Wahlkreis 27 hier.

Wahlergebnisse der Wahl zum 8. Landtag des Landes Brandenburg  im Wahlkreis 28 hier.

Gemäß Artikel 22 der Verfassung des Landes Brandenburg hat jede/r BürgerIn infolge der Vollendung des 16. Lebensjahres das Recht, den Landtag zu wählen. Wahlberechtigt sind alle deutschen StaatsbürgerInnen, die seit mindestens einem Monat ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

Verantwortlich für Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung der Landtagswahl sind die folgenden Wahlorgane zuständig:

  • der Landeswahlausschuss und die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter auf Landesebene,
  • der Kreiswahlausschuss und die Kreiswahlleitung für jeden Wahlkreis,
  • der Wahlvorstand und die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher für jeden Wahlbezirk und
  • mindestens ein Wahlvorstand und eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher für jeden Wahlkreis zur Feststellung des Briefwahlergebnisses.

Die örtlichen Wahlbehörden nehmen wichtige Funktionen für die BürgerInnen vor Ort wahr: Sie erteilen Wahlscheine und stellen Briefwahlunterlagen aus, führen außerdem die Wahlberechtigtenverzeichnisse und richten Urnen- und Briefwahlvorstände ein, die die Stimmenabgabe sicherstellen und die abgegebenen Stimmen letztendlich auszählen.

Zur Urnenwahl müssen Sie persönlich erscheinen und sich mit einem amtlichen Lichtbilddokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Zusätzlich müssen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte vorzeigen.

Es wird die Möglichkeit geben, vor dem Wahltag per Brief zu wählen. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte kann ein Antrag auf einen Wahlschein gestellt werden. Mit Übersendung des Wahlscheines werden Ihnen auch die Briefwahlunterlagen übersandt. Der Antrag kann auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden auch online über die Webseite der Gemeinde, Stadt oder Amtsverwaltung gestellt werden. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich. Genauere Informationen und Hinweise zur Antragsstellung entnehmen Sie dem Wahlscheinantrag.

Die Wahlbenachrichtigungskarte wird Ihnen durch Ihre zuständige örtliche Wahlbehörde rechtzeitig vor der Wahl zugesendet. Bitte beachten Sie, dass Sie die Wahlbriefe rechtzeitig, möglichst bald nach dem Erhalt der Briefwahlunterlagen zur Post geben. Es besteht auch die Möglichkeit den Wahlbrief direkt bei der zuständigen Wahlbehörde abzugeben.

Sie bekommen Ihre Wahlbenachrichtigungskarte rechtzeitig vor der Wahl durch Ihre örtliche Wahlbehörde zugesandt. Örtliche Wahlbehörden sind die Gemeinden, Städte und die jeweiligen Ämter. Bei Fragen zu den Themen der Wahlbenachrichtigung, des Wahlscheins, der Beantragung der Briefwahl, des zuständigen Wahllokals und der Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung (siehe „örtliche Wahlbehörden“).

Bei Fragen zu den Themen Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Beantragung Briefwahl, zuständiges Wahllokal und Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde, Stadt oder an das zuständige Amt. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie unter dem Reiter „örtliche Wahlbehörden“.

Walbehörde Adresse Kontakt
Gemeinde Bestensee

Gemeinde Bestensee

Eichhornstraße 4-5
15741 Bestensee

Webseite

Gemeinde Eichwalde

Gemeinde Eichwalde

Grünauer Straße 49

15732 Eichwalde
Webseite
Gemeinde Heideblick

Gemeinde Heideblick

Langengrassau Luckauer Straße 61

15926 Heideblick
Webseite
Gemeinde Heidesee

Gemeinde Heidesee

Lindenstraße 14B

15754 Heidesee
Webseite
Stadt Königs Wusterhausen

Stadt Königs Wusterhausen

Schlossstraße 3

15711 Königs Wusterhausen
Webseite
Stadt Lübben (Spreewald)

Stadt Lübben (Spreewald)

Poststraße 5

15907Lübben (Spreewald)
Webseite
Stadt Luckau

Stadt Luckau

Am Markt 34

15926 Luckau
Webseite
Gemeinde Märkische Heide

Gemeinde Märkische Heide

OT Groß Leuthen

Schlossstraße 13a

15913 Märkische Heide
Webseite
Stadt Mittenwalde

Stadt Mittenwalde

Rathausstraße 8

15749 Mittenwalde
Webseite
Gemeinde Schönefeld

Gemeinde Schönefeld

Hans-Grade-Allee 11

12529 Schönefeld
Webseite
Gemeinde Schulzendorf

Gemeinde Schulzendorf

Richard-Israel-Straße 1

15732 Schulzendorf
Webseite
Stadt Wildau

Volkshaus Wildau

Karl-Marx-Straße 36

15745 Wildau
Webseite
Gemeinde Zeuthen

Gemeinde Zeuthen

Schillerstraße 1

15738 Zeuthen
Webseite
Amt Schenkenländchen

Amt Schenkenländchen

Markt 9

15755 Teupitz
Webseite
Amt Lieberose/Oberspreewald

Amt Lieberose/Oberspreewald

Verwaltungsstelle Straupitz

Kirchstraße 11

15913 Straupitz
Webseite
Amt Unterspreewald

Amt Unterspreewald

Markt 1

15938 Golßen
Webseite

Die örtlichen Wahlbehörden haben eine Vielzahl an Wahllokalen und Briefwahlvorständen einzurichten und zu besetzen. Demnach werden zahlreiche Wahlhelfende gesucht, die die Stimmabgabe am Wahltag im Urnenwahllokal sicherstellen und die Stimmen der Urnen- und Briefwahl auszählen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld von den örtlichen Wahlbehörden zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie Interesse daran haben, eine solche ehrenamtliche Tätigkeit wahrzunehmen, so wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihre örtliche Wahlbehörde (siehe Kontaktdaten unter dem Reiter „Örtliche Wahlbehörden“).

Ergeb­nisse der letzten Wahlen im Land­kreis Dahme-Spree­wald

Am 9. Juni sind die BürgerInnen wieder aufgerufen ihre Stimme abzugeben. Im Land Brandenburg finden die Kommunalwahlen statt. Am selben Tag werden zusätzlich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland gewählt.

Allgemeine Infos zu den Wahlen:

Am Tag der Wahl, dem 9. Juni, haben Sie von 8 bis 18 Uhr die Möglichkeit in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme für die Kommunal- und die Europawahl abzugeben. Zur Kommunalwahl gehören:

  • die Wahl zum Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald
  • die Wahlen zu den Gemeindevertretungen der Gemeinden und zu den Stadtverordnetenversammlungen der Städte des Landkreises Dahme-Spreewald
  • die Wahlen zu den Ortsbeiräten und Ortsvorständen
  • die Wahlen der ehrenamtlichen und hauptamtlichen BürgermeisterInnen.

In Brandenburg gilt für Kommunalwahlen das Wahlalter von 16 Jahren. Dies trifft ebenso auf die Europawahl zu. Wer also am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, EinwohnerIn der jeweiligen Kommune, deutsche/r StaatsbürgerIn oder BürgerIn in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, darf seine Stimme abgeben.

Wahl­er­geb­nisse Euro­pa­wahl

Wahl­er­geb­nisse Kreis­tags­wahl

Die BürgerInnen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wählen bei den Europawahlen alle fünf Jahre die Mitglieder des Europäischen Parlamentes. Die zu wählenden Abgeordneten entscheiden über wichtige politische, wirtschaftliche oder soziale Fragen, die die ganze EU betreffen. Die Beschlüsse des Parlamentes werden zwar in Brüssel und Straßburg gefasst, trotz dessen haben sie einen erheblichen Einfluss auf das Leben der BürgerInnen in Deutschland. Das Wahlgebiet beläuft sich bei dieser Wahl auf das Bundesgebiet – anders als bei Kommunal- und Bundestagswahlen werden hier keine Wahlkreise gebildet.

Bei Fragen zum Thema Europawahl wenden Sie sich bitte an die Bundeswahlleiterin. Wahlvorschläge sind bei der Bundeswahlleiterin einzureichen.

Nähere Informationen zu den Europawahlen finden Sie unter:

Neben 116 Ortsbeiräten, 16 OrtsvorsteherInnen, 37 Vertretungen der Städte und Gemeinden sowie 24 ehrenamtlichen BürgermeisterInnen und der Wahl des/der hauptamtlichen BürgermeisterIn der Stadt Mittenwalde wird im Landkreis Dahme-Spreewald auch der Kreistag gewählt.

Zuletzt wurden die kommunalen Vertretungen am 26. Mai 2019 für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Diese fungieren als Vertretungsgremien der BürgerInnen der jeweiligen Gemeinden (Gemeindevertretung), Städte (Stadtverordnetenversammlung) und Kreise (Kreistag) und treffen demnach wichtige Entscheidungen für die Gemeinden, Städte und den Landkreis. Die Fraktionen, aus denen sich die jeweiligen Vertretungen schlussendlich zusammensetzten, wirken maßgeblich an der Willensbildung und der Entscheidungsfindung der zu treffenden Beschlüsse mit. Ein wesentlicher Teil der ehrenamtlichen Arbeit der zu wählenden VetreterInnen spielt sich ebenso in den zu bildenden Ausschüssen ab, in denen die Entscheidungen für die jeweiligen Vertretungen debattiert und vorberaten werden.

Die Beteiligung an den Kommunalwahlen ist sehr wichtig, da die zu wählenden VertreterInnen wichtige Entscheidungen für die jeweiligen Kommunen treffen. Von der gemeindlichen Bibliothek bis hin zur Betreibung von Freizeiteinrichtungen wie Sportanalgen oder Schwimmbädern. Denn Politik wird nicht nur in Brüssel, Berlin oder Potsdam gemacht, sondern vor allem auch regional – durch die Ortsbeiräte, OrtsvorsteherInnen, Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und die Kreistage. Was in der Kommunalpolitik geschieht, betrifft die Menschen in unmittelbarer Umgebung ganz konkret.