Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni: Wahl des Kreistages Dahme-Spreewald sowie der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Am 9. Juni sind die BürgerInnen wieder aufgerufen ihre Stimme abzugeben. Im Land Brandenburg finden die Kommunalwahlen statt. Am selben Tag werden zusätzlich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland gewählt.
Allgemeine Infos zu den Wahlen:
Am Tag der Wahl, dem 9. Juni, haben Sie von 8 bis 18 Uhr die Möglichkeit in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme für die Kommunal- und die Europawahl abzugeben. Zur Kommunalwahl gehören:
- die Wahl zum Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald
- die Wahlen zu den Gemeindevertretungen der Gemeinden und zu den Stadtverordnetenversammlungen der Städte des Landkreises Dahme-Spreewald
- die Wahlen zu den Ortsbeiräten und Ortsvorständen
- die Wahlen der ehrenamtlichen und hauptamtlichen BürgermeisterInnen.
In Brandenburg gilt für Kommunalwahlen das Wahlalter von 16 Jahren. Dies trifft ebenso auf die Europawahl zu. Wer also am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, EinwohnerIn der jeweiligen Kommune, deutsche/r StaatsbürgerIn oder BürgerIn in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, darf seine Stimme abgeben.
Die BürgerInnen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wählen bei den Europawahlen alle fünf Jahre die Mitglieder des Europäischen Parlamentes. Die zu wählenden Abgeordneten entscheiden über wichtige politische, wirtschaftliche oder soziale Fragen, die die ganze EU betreffen. Die Beschlüsse des Parlamentes werden zwar in Brüssel und Straßburg gefasst, trotz dessen haben sie einen erheblichen Einfluss auf das Leben der BürgerInnen in Deutschland. Das Wahlgebiet beläuft sich bei dieser Wahl auf das Bundesgebiet – anders als bei Kommunal- und Bundestagswahlen werden hier keine Wahlkreise gebildet.
Bei Fragen zum Thema Europawahl wenden Sie sich bitte an die Bundeswahlleiterin. Wahlvorschläge sind bei der Bundeswahlleiterin einzureichen.
Nähere Informationen zu den Europawahlen finden Sie unter:
Neben 116 Ortsbeiräten, 16 OrtsvorsteherInnen, 37 Vertretungen der Städte und Gemeinden sowie 24 ehrenamtlichen BürgermeisterInnen und der Wahl des/der hauptamtlichen BürgermeisterIn der Stadt Mittenwalde wird im Landkreis Dahme-Spreewald auch der Kreistag gewählt.
Zuletzt wurden die kommunalen Vertretungen am 26. Mai 2019 für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Diese fungieren als Vertretungsgremien der BürgerInnen der jeweiligen Gemeinden (Gemeindevertretung), Städte (Stadtverordnetenversammlung) und Kreise (Kreistag) und treffen demnach wichtige Entscheidungen für die Gemeinden, Städte und den Landkreis. Die Fraktionen, aus denen sich die jeweiligen Vertretungen schlussendlich zusammensetzten, wirken maßgeblich an der Willensbildung und der Entscheidungsfindung der zu treffenden Beschlüsse mit. Ein wesentlicher Teil der ehrenamtlichen Arbeit der zu wählenden VetreterInnen spielt sich ebenso in den zu bildenden Ausschüssen ab, in denen die Entscheidungen für die jeweiligen Vertretungen debattiert und vorberaten werden.
Die Beteiligung an den Kommunalwahlen ist sehr wichtig, da die zu wählenden VertreterInnen wichtige Entscheidungen für die jeweiligen Kommunen treffen. Von der gemeindlichen Bibliothek bis hin zur Betreibung von Freizeiteinrichtungen wie Sportanalgen oder Schwimmbädern. Denn Politik wird nicht nur in Brüssel, Berlin oder Potsdam gemacht, sondern vor allem auch regional – durch die Ortsbeiräte, OrtsvorsteherInnen, Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und die Kreistage. Was in der Kommunalpolitik geschieht, betrifft die Menschen in unmittelbarer Umgebung ganz konkret.
Zur Urnenwahl müssen Sie persönlich erscheinen und sich mit einem amtlichen Lichtbilddokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Zusätzlich müssen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte vorzeigen.
Es wird die Möglichkeit geben, vor dem Wahltag per Brief zu wählen. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte kann ein Antrag auf einen Wahlschein gestellt werden. Mit Übersendung des Wahlscheines werden Ihnen auch die Briefwahlunterlagen übersandt. Der Antrag kann auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden auch online über die Webseite der Gemeinde, Stadt oder Amtsverwaltung gestellt werden. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich. Genauere Informationen und Hinweise zur Antragsstellung entnehmen Sie dem Wahlscheinantrag.
Die Wahlbenachrichtigungskarte wird Ihnen durch Ihre zuständige örtliche Wahlbehörde rechtzeitig vor der Wahl zugesendet. Bitte beachten Sie, dass Sie die Wahlbriefe rechtzeitig, möglichst bald nach dem Erhalt der Briefwahlunterlagen, spätestens jedoch am Donnerstagmittag, den 6. Juni 2024 zur Post geben. Es besteht auch die Möglichkeit den Wahlbrief direkt bei der zuständigen Wahlbehörde abzugeben. Bitte beachten Sie dabei die Besonderheiten für die Wahl zum Kreistag.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise für die Briefwahl zur Wahl des Europäischen Parlaments und des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald:
Der Landkreis Dahme-Spreewald zählt zentral die Briefwahl der Kreistags- und Europawahl aus. Der nachfolgende Hinweis gilt nicht für die Briefwahl der Wahlen unterhalb der Kreistagsebene (Wahlen der Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen, hauptamtliche und ehrenamtliche BürgermeisterInnen, Ortsbeiräten und OrtvorsteherInnen).
Beachten Sie bitte, dass Sie die Briefwahlunterlagen spätestens Donnerstagmittag, den 6. Juni 2024, durch Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post zurücksenden müssen, damit diese noch pünktlich beim Kreiswahlleiter des Landkreises Dahme-Spreewald eintreffen.
Sie können die Briefwahlunterlagen auch direkt beim Landkreis abgeben. Dafür können die Wahlbriefe in die folgenden Postkästen an den Gebäuden des Landratsamtes eingeworfen werden. Diese werden letztmalig am Wahlsonntag um 18:00 Uhr geleert.
- Postkasten Standort Reutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald)
- Postkasten Standort Brückenstraße 41 in 15711 Königs Wusterhausen
Achtung: Postkästen an anderen Standorten des Landkreises Dahme-Spreewald werden nicht für den Einwurf von Wahlbriefen zur Verfügung gestellt, alle dort nach Donnerstagmittag, den 6. Juni 2024, eingeworfenen Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Sie bekommen Ihre Wahlbenachrichtigungskarte rechtzeitig vor der Wahl durch Ihre örtliche Wahlbehörde zugesandt. Örtliche Wahlbehörden sind die Gemeinden, Städte und die jeweiligen Ämter. Bei Fragen zu den Themen der Wahlbenachrichtigung, des Wahlscheins, der Beantragung der Briefwahl, des zuständigen Wahllokals und der Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung (siehe „örtliche Wahlbehörden“).
Bei Fragen zu den Themen Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Beantragung Briefwahl, zuständiges Wahllokal und Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde, Stadt oder an das zuständige Amt. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie unter dem Reiter „örtliche Wahlbehörden“.
Walbehörde | Adresse | Kontakt |
Gemeinde Bestensee |
Gemeinde Bestensee Eichhornstraße 4-5 |
|
Gemeinde Eichwalde |
Gemeinde Eichwalde Grünauer Straße 49 15732 Eichwalde |
Webseite |
Gemeinde Heideblick |
Gemeinde Heideblick Langengrassau Luckauer Straße 61 15926 Heideblick |
Webseite |
Gemeinde Heidesee |
Gemeinde Heidesee Lindenstraße 14B 15754 Heidesee |
Webseite |
Stadt Königs Wusterhausen |
Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 15711 Königs Wusterhausen |
Webseite |
Stadt Lübben (Spreewald) |
Stadt Lübben (Spreewald) Poststraße 5 15907Lübben (Spreewald) |
Webseite |
Stadt Luckau |
Stadt Luckau Am Markt 34 15926 Luckau |
Webseite |
Gemeinde Märkische Heide |
Gemeinde Märkische Heide OT Groß Leuthen Schlossstraße 13a 15913 Märkische Heide |
Webseite |
Stadt Mittenwalde |
Stadt Mittenwalde Rathausstraße 8 15749 Mittenwalde |
Webseite |
Gemeinde Schönefeld |
Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld |
Webseite |
Gemeinde Schulzendorf |
Gemeinde Schulzendorf Richard-Israel-Straße 1 15732 Schulzendorf |
Webseite |
Stadt Wildau |
Volkshaus Wildau Karl-Marx-Straße 36 15745 Wildau |
Webseite |
Gemeinde Zeuthen |
Gemeinde Zeuthen Schillerstraße 1 15738 Zeuthen |
Webseite |
Amt Schenkenländchen |
Amt Schenkenländchen Markt 9 15755 Teupitz |
Webseite |
Amt Lieberose/Oberspreewald |
Amt Lieberose/Oberspreewald Verwaltungsstelle Straupitz Kirchstraße 11 15913 Straupitz |
Webseite |
Amt Unterspreewald |
Amt Unterspreewald Markt 1 15938 Golßen |
Webseite |
Tätigkeit: Ihre Aufgabe als WahlhelferIn ist die Auszählung der Briefwahl sowie die Erstellung der Niederschrift. Der Landkreis Dahme-Spreewald zählt die Briefwahl für die Kreistagswahl sowie für die Europawahl zentral aus. Dafür suchen wir noch nach freiwilligen Wahlhelfenden.
Voraussetzungen: Wahlhelfende können nur diejenigen BürgerInnen werden, die für die Europa- und/oder Kommunalwahlen wahlberechtigt sind.
Erfrischungsgeld: Ehrenamtliche Wahlhelfende bekommen ein Erfrischungsgeld. Der Vorsitzende 70 Euro, alle übrigen Wahrvorstandsmitglieder 50 Euro. Der Landkreis hat das übliche Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro und 25 Euro damit verdoppelt.
Ablauf: Der Briefwahlvorstand trifft sich gegen 16:00 Uhr und bereitet alles insoweit vor, dass ab 18:00 Uhr direkt die Wahlbriefe ausgezählt werden können. Der Landkreis bildet doppelt so viele Briefwahlvorstände, wie eigentlich notwendig. Damit kann erzielt werden, dass die Auszählung der Europawahl und Kommunalwahl eines Briefwahlbezirkes getrennt und parallel stattfinden kann. Damit wird für alle Wahlhelfenden der Arbeitsaufwand stark reduziert.
Bereitschaftserklärung: Sie erklären mit der anliegenden Bereitschaftserklärung ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes. Die ausgefühlte Bereitschaftserklärung senden Sie bitte per E-Mail an:
wahlleiter@dahme-spreewald.de
oder postalisch an
Der Kreiswahlleiter
Büro Kreistag und Wahlen
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Nach der Erklärung der Bereitschaft wird sich der Landkreis Dahme-Spreewald, wenn Sie ausgewählt werden, rechtzeitig vor der Wahl mit Ihnen in Verbindung setzten um alles Weitere zu klären.
Schulungen: Die Wahlhelfenden werden vor ihrem Einsatz durch das Büro Kreistag und Wahlen geschult. Entsprechende Schulungen werden innerhalb der zwei Wochen vor dem Wahltag, auch online, durchgeführt. Schulungsunterlagen werden zur Verfügung gestellt. Genauere Informationen zu den Schulungen erhalten Sie rechtzeitig durch das Büro Kreistag und Wahlen nach Ihrer Berufung.
Ergebnisse der letzten Wahlen im Landkreis Dahme-Spreewald
Wahlergebnisse zur Bundestagswahl - 26.09.2021 - Land Brandenburg
Wahlergebnisse zur Bundestagswahl - 26.09.2021 - Landkreis Dahme-Spreewald
Wahlergebnisse zur Bundestagswahl - 24.09.2017 - Land Brandenburg
Wahlergebnisse zur Bundestagswahl - 24.09.2017 - Landkreis Dahme-Spreewald
Wahlergebnisse zur Bundestagswahl - 22.09.2013 - Land Brandenburg
Wahlergebnisse zur Bundestagswahl - 22.09.2013 - Landkreis Dahme-Spreewald
Wahlergebnisse zur Landtagswahl - 01.09.2019 - Land Brandenburg
Wahlergebnisse zur Landtagswahl - 01.09.2019 - Landkreis Dahme-Spreewald I
Wahlergebnisse zur Landtagswahl - 01.09.2019 - Landkreis Dahme-Spreewald II / Oder-Spree I
Wahlergebnisse zur Landtagswahl - 01.09.2019 - Landkreis Dahme-Spreewald III
Wahlergebnisse zur Landtagswahl - 14.09.2014 - Land Brandenburg
Wahlergebnisse zur Landtagswahl - 14.09.2014 - Landkreis Dahme-Spreewald I
Wahlergebnisse zur Landtagswahl - 14.09.2014 - Landkreis Dahme-Spreewald II / Oder-Spree I
Wahlergebnisse zur Landtagswahl - 14.09.2014 - Landkreis Dahme-Spreewald III
Wahlergebnisse zur Kommunalwahl - 26.05.2019 - Land Brandenburg
Wahlergebnisse zur Kommunalwahl - 26.05.2019 - Landkreis Dahme-Spreewald
Wahlergebnisse zur Kommunalwahl - 25.05.2014 - Land Brandenburg
Wahlergebnisse zur Kommunalwahl - 25.05.2014 - Landkreis Dahme-Spreewald