Pres­se­mit­tei­lung

2002 / 0010 - 29.01.2002

Achtung Häuslebauer:

Achtung Häuslebauer:

Wer Fördergelder früher zurückzahlt, kann bis zu 50 % Rabatt bekommen

Für Häuslebauer ist der 28. Februar 2002 ein wichtiges Datum. Wer bis 1999 im so genannten „ersten Förderungsweg“ zinslose Landesdarlehen für den Bau eines Hauses bekommen hat, kann die Ablösung des Kredites bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen.

Die bislang bestehende Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen aus öffentlichen Mitteln gewährte Fördermittel mit Schuldnachlass zurückzuzahlen (§ 69 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 19. August 1994), endet am 28. Februar 2002. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Ablösebetrag bei der ILB eingegangen sein. Anträge sollten daher möglichst umgehend gestellt werden.

In der Regel kann dies durch angespartes Eigenkapital oder Umschuldung über einen Bankkredit erfolgen. Wer sich die Ablösung eines Darlehens durchrechnet, sollte sehr genau die Konsequenzen der Umstellung prüfen. Die zinslose aber langfristige Finanzierung über Fördermittel muss verglichen werden mit der Ablösung über einen neuen Kredit. Der Bonus für die vorzeitige Rückzahlung muss sich gegenüber den Kosten für Zins- und Tilgungszahlung bei der Umschuldung natürlich rechnen.

Nähere Informationen gibt die ILB unter den eigens eingerichteten Telefonnummern (0331) 660 – 3660 oder 3770.