Pres­se­mit­tei­lung

2024 / 0118 - 29.05.2024

Aktuelle Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes

Änderungen zum 1. Juni 2024 mit Auswirkungen für knapp 1.000 JägerInnen im LDS

Mit Bekanntgabe am 23.05.2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Jahrgang 35, Nr. 32 für das Land Brandenburg (GVBI. II - 2024, Nr. 32) erlässt der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg. Die geänderte Durchführungsverordnung tritt zum 01.06.2024 in Kraft.

Schwerpunkte der neuen Verordnung:

  1. Waschbär und Marderhund können mit Nachtjagdtechnik bejagt werden
  2. Totschlagfallen dürfen bei der Fangjagd nicht mehr verwendet werden
  3. Nutria und Bisam werden aus dem Jagdrecht entfernt
  4. Jagdzeitenänderung beim Schalenwild mit Übergangsregelung und Jagdzeitenänderung bei weiteren Wildarten
  5. Änderung der Schonzeiten und teilweise Einführung einer ganzjährigen Schonzeit für bestimmte Federwildarten

Bei Fragen zur Verordnung unterstützt Sie die untere Jagd- und Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es ca. 1.000 Jäger mit gültigen Jagdscheinen.

Die allgemeinen Sprechtage sind Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr, sowie Donnerstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Landkreis Dahme-Spreewald

Ordnungsamt
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
E-Mail: ordnungs­am­t@dahme-spree­wald.de

Die vollständigen Änderungen gemäß Verordnung finden Sie unter dem folgenden Link.

Die Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV)
finden Sie unter dem Link.

Weiterhin veröffentlichte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) zur Änderung der Verordnung eine Pres­se­mit­tei­lung.