Allgemeinverfügung zum Fütterungsverbot am Schwansee (Gemarkung Ullersdorf)
![Zu sehen ist ein Kartenausschnitt vom Schwansee mit dem Hinweis des Fütterungsverbotes. Zu sehen ist ein Kartenausschnitt vom Schwansee mit dem Hinweis des Fütterungsverbotes.](/media_fast/596/thumbnails/Karte%20Schwansee%20Verbot.jpg.96058.jpg)
Das Füttern von Wasservögeln, Fischen oder anderen im Wasser vorkommenden Lebewesen mit Stoffen jeglicher Art im bzw. am Schwansee wird untersagt. Als Füttern gilt auch das Auslegen oder Anbieten von Futter in sonstiger Weise.
Diese Allgemeinverfügung erstreckt sich auf den Schwansee in der Gemarkung Ullersdorf, Landkreis Dahme-Spreewald (siehe Anlage 1) einschließlich eines 10 m breiten Gewässerrandstreifens.
Entwicklung der wasserwirtschaftlich-ökologischen Situation
Um den Trend der Verschlechterung des ökologischen Zustandes entgegenzuwirken, wird diese Maßnahme ergriffen. Die Fütterung kann die Wasserbeschaffenheit negativ beeinflussen, da dem Gewässer zusätzliche Nährstoffe zugeführt werden. Die Wasserbehörde trifft diese Anordnungen, um einer weiteren Verschlechterung der Wasserqualität des Schwansees entgegen zu wirken.
Die Ausübung der Fischerei wird aus wasserrechtlicher Sicht nicht untersagt, es wird lediglich die Fütterung und somit das Einbringen von Stoffen in den Schwansee untersagt.
Amtsblatt Nr. 11 - 2024 vom 15.05.2024
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.