Pres­se­mit­tei­lung

2024 / 0225 - 16.10.2024

Antragsfristen für Kultur-, Sport- und Sorben-/Wendenförderung beachten

Zuwendungsanträge für 2025 sind bis 31. Oktober 2024 beim Landkreis einzureichen

Der Landkreis Dahme-Spreewald fördert auch im kommenden Jahr wieder zahlreiche Projekte und Vorhaben im Kulturbereich, für sorbische/wendische Belange und in der Sportarbeit aus dem Kreishaushalt.

Am 31. Oktober 2024 (Datum des Posteingangsstempels Landkreis Dahme-Spreewald) enden die Antragsfristen der Richtlinien zur Förderung der Kultur und des museumspädagogischen Dienstes, Förderung des sorbischen/wendischen Volkes sowie Förderung des Sportes im Landkreis Dahme-Spreewald.

Die Antragsformulare für alle Vorhaben im Jahr 2025 sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.dahme-spree­wald.info in der Rubrik „Bürgerservice“ unter „Formulare“ und „Kultur-, Ausbildungs- und Sportförderung“ abrufbar. Die Formulare sind elektronisch ausfüllbar.

Die Anträge für alle drei Bereiche sind bis zum 31. Oktober 2024 einzureichen beim:
Landkreis Dahme-Spreewald | Amt für Kultur, Ausbildungs- und Sportförderung
Beethovenweg 14 |15907 Lübben (Spreewald)

Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte der Förderung sind:

Richtlinie zur Förderung der Kultur im Landkreis Dahme-Spreewald (nicht abschließend)

  • Pflege und Vermittlung des kulturellen und künstlerischen Brauchtums/Erbes
  • Vermittlung von Kunst und Kultur durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen
  • Aktivitäten der Kinder- und Jugendkulturarbeit und Nachwuchsförderung
  • Pflege der aktiven Begegnung von Jung und Alt
  • Unterstützung der Chorarbeit, insbesondere bei der Beschaffung von Notenmaterial und der Finanzierung von Dirigentinnen und Dirigenten sowie Chorleiterinnen und Chorleitern
  • Aktivitäten in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film
  • Initiativen zur Integration und freien Kulturarbeit ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie zur Förderung der Begegnung mit anderen Kulturen und Initiativen, die die Vermittlung und Verständigung des europäischen Kulturbewusstseins unterstützen

Gefördert werden:

  • Künstlerinnen und Künstler
  • freie, nicht institutionalisierte Gruppen
  • gemeinnützige Vereine
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts

die im Landkreis Dahme-Spreewald ansässig sind und ihr künstlerisch und kulturelles Wirken bzw. ihr Projekt den Grundanforderungen nach dieser Richtlinie entspricht.

Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Dahme-Spreewald (nicht abschließend)

  • Werterhaltung
  • Investitionen für Baumaßnahmen an Sportstätten
  • Zuschüsse zur Entschädigung für Vereinsübungsleiter/Förderung von Fahrkosten für Vereinsübungsleiter und Entschädigung für Vereinsübungsleiter/Förderung von Fahrkosten für Vereinsübungsleiter für den Seniorensport
  • Anschaffung von Großsportgeräten, Ausstattungsgegenständen und Pflegetechnik
  • Betriebskosten

Gefördert werden:

im zuständigen Vereinsregister für den Landkreis Dahme-Spreewald eingetragene Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Dahme-Spreewald e. V. sind, und

  • die über einen Kinder- und Jugendanteil bis zum vollendeten 26. Lebensjahr von mindestens 20 % der Gesamtmitgliederanzahl verfügen, (Grundlage bildet die Bestandserhebung des Landessportbundes Brandenburg e. V. per 1.1. des laufenden Jahres / der Kreissportbund Dahme-Spreewald e.V. übermittelt die Mitgliederzahlen bis zum 01.02. des laufenden Jahres an den Landkreis Dahme-Spreewald) oder
  • spezielle Angebote für den Seniorensport ab dem vollendeten 60. Lebensjahr anbieten.
  • Weiterhin werden der Kreissportbund Dahme-Spreewald e.V., die Kreissportjugend und die angeschlossenen Fachverbände und Mitglieder mit besonderer Aufgabenstellung gefördert.

Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz im Landkreis Dahme-Spreewald haben und ihre sportlichen Aktivitäten überwiegend im Landkreis Dahme-Spreewald ausüben.

Richtlinie zur Förderung des sorbischen/wendischen Volkes im Landkreis Dahme-Spreewald (nicht abschließend)

  • Heimat- und Brauchtumspflege
  • Förderung von sorbischen/wendischen Künstlerinnen und Künstlern und anderen Kulturschaffenden
  • Kinder- und Jugendprojekte mit dem Ziel, den Gebrauch der niedersorbischen Sprache zu erhalten, zu festigen und zu beleben
  • Projekte von Kindertagesstätten und Schulen zur Förderung von Maßnahmen der Zweisprachigkeit
  • Informationsmaterialien und sonstige Formen der Öffentlichkeitsarbeit über die sorbische/wendische Kultur, Tradition und die niedersorbische Sprache
  • Repräsentation der sorbischen/wendischen Tradition, Kultur und der niedersorbischen Sprache sowie der Zugehörigkeit zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet regional und überregional sowie auf nationaler und internationaler Ebene
  • Vorhaben zur Kennzeichnung öffentlicher Plätze und Gebäude unter Bezugnahme bedeutender sorbischer/wendischer Persönlichkeiten oder historischer Orte.

Gefördert werden:

  • Träger der sorbischen/wendischen Kultur und/oder der niedersorbischen Sprache
  • sorbische/wendische Kultur- und Heimatvereine
  • freie, nicht institutionalisierte Gruppen
  • gemeinnützige Vereine
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bekennende Sorben/Wenden die im Landkreis Dahme-Spreewald ansässig sind

die im Landkreis Dahme-Spreewald ansässig sind, mindestens jedoch ihr vorhabenbezogenes Wirken bzw. ihr Projekt im Landkreis Dahme-Spreewald haben und den Grundanforderungen nach dieser Richtlinie entsprechen.

Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Kultur, Ausbildungs- und Sportförderung
Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546 20-1611
Fax: 03546 20-2481
E-Mail: kultur@dahme-spree­wald.de / spor­t@dahme-spree­wald.de