Pres­se­mit­tei­lung

2023 / 0190 - 06.09.2023

Berufliche Zukunft für Studierende der Medizin im Landkreis Dahme-Spreewald schaffen

Bewerbungsfrist für Studienbeihilfe des Landkreises endet am 15. September 2023

Zu sehen ist eine junge Ärztin in einer Praxis.
© Kzenon - stock.adobe.com

Die Sorgen um eine ausreichende medizinische Versorgung im Landkreis nimmt Landrat Stephan Loge sehr ernst. Um für die medizinische Zukunft vorzusorgen, unterstützt der Landkreis seit dem Herbst 2018 Studierende der Humanmedizin mit einer Studienbeihilfe. Eine gute Investition in die Zukunft. Als Gegenleistung werden die ausgebildeten Mediziner für die Dauer von vier Jahren an eine ärztliche Tätigkeit im Landkreis gebunden.

Nach der Förderrichtlinie können maximal fünf Studierende im Jahr die Beihilfe erhalten. Aktuell werden zwei Studierende gefördert, ein Absolvent ist schon im Landkreis tätig. Damit zeigt sich, dass diese Maßnahme nach fünf Jahren erste Früchte trägt.

Frist läuft noch bis zum 15. September | Landkreis sucht zwei Studierende der Humanmedizin

Landrat Stephan Loge wirbt für den Landkreis, denn „die gute Zusammenarbeit und die ungebrochene Bereitschaft der Ärztinnen und Ärzte hier in der Region sind Ansporn und Auftrag zugleich. Wir haben mit der Beihilfe ein Instrument gefunden, um die Ausbildung von angehenden Ärztinnen und Ärzten finanziell zu unterstützen und mit ihrer Bindung an den Landkreis Dahme-Spreewald zugleich dem Ärztemangel in der Region mittelfristig entgegenzuwirken“, erklärt Landrat Stephan Loge.

Studierende können für die Dauer von 4 Jahren und 3 Monaten eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten. Für geförderte Studentinnen und Studenten besteht die Verpflichtung, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für die Dauer von 4 Jahren eine ärztliche Tätigkeit im Landkreis auszuüben:

  • a) als Arzt/Ärztin in einer Klinik im Landkreis
  • b) als angestellter Arzt/angestellte Ärztin in einer Vertragsarztpraxis oder in einem MVZ auf dem Gebiet des Landkreises
  • c) als Arzt/Ärztin beim Gesundheitsamt des Landkreises

Hintergrund

Die Studienbeihilfe für Medizinstudierende ist ein Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Der Landkreis Dahme-Spreewald vergibt bis zu zwei Studienbeihilfen für Medizinstudierende auf Grundlage eines Kreistagsbeschlusses und entsprechender Richtlinie.

Antragstellung

Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.09. des laufenden Jahres formlos schriftlich beim Gesundheitsamt des Landkreises zu beantragen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lebenslauf
  • Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) oder eine entsprechende Äquivalenzbescheinigung
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität
  • Verpflichtungserklärung zur ärztlichen Tätigkeit nach erfolgreichem Studienabschluss im Landkreis

Die Entscheidung über die Gewährung trifft die vom Landrat berufene Arbeitsgruppe.

Sofern nicht alle Anträge auf Grund der zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt werden können, ist die Gesamtnote des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung oder das Prüfungsergebnis der Module der Semester 1-6 im Modellstudiengang maßgebend.

www.weiter­bil­dungs­netz­werk-dahme­spree­wald.de

Nach dem Medizinstudium profitieren junge Ärztinnen und Ärzte im LDS vom ärztlichen Weiterbildungsnetzwerk "Dahme-Spreewald". Hier wird mit finanzieller Unterstützung des Landkreises die Ausbildung zu Fachärztinnen und Fachärzten koordiniert. Landrat Stephan Loge zeigt sich erfreut, dass der Kreistag im September 2022 eine finanzielle Unterstützung der Koordinierungsstelle für fünf Jahre beschlossen hat.