Landratswahl 2023 im Landkreis Dahme-Spreewald
Am 8. Oktober 2023 findet im Landkreis Dahme-Spreewald die Wahl der Landrätin/des Landrates statt. Die Wahllokale haben am Sonntag, dem 8. Oktober 2023 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Etwa 150.000 Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wahlberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst.
Für den Urnengang werden ein amtlicher Lichtbildausweis sowie die Wahlbenachrichtigung benötigt. Die Wahlbenachrichtigung verbleibt bei der wahlberechtigten Person, für eine ggf. notwendige Stichwahl am 12. November 2023.
Neben der Stimmabgabe im Wahllokal besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Dafür mussten die Wahlberechtigten bei ihrer Stadt, Gemeinde oder ihrem Amt ihre Briefwahlunterlagen für die Wahl der Landrätin/des Landrates im Landkreis Dahme-Spreewald beantragen.
Sollten die Briefwahlunterlagen bisher nicht bei den Wahlberechtigten angekommen sein, bittet der Kreiswahlleiter alle Betroffenen, sich dringend telefonisch bei ihrer zuständigen Behörde zu melden. Das Gleiche gilt für fehlende Wahlbenachrichtigungen.
Die Auszählung der Briefwahl erfolgt wie im Jahr 2015 direkt beim Landkreis Dahme-Spreewald nach der Schließung der Wahllokale. Hierzu werden 37 Briefwahlvorstände gebildet. Davon befinden sich 27 Briefwahlvorstände im Verwaltungsgebäude in Lübben, Reutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald) und 10 Briefwahlvorstände im Verwaltungsgebäude in Königs Wusterhausen, Brückenstraße 41 in 15711 Königs Wusterhausen.
Weitere Informationen zur Landratswahl am 8. Oktober im Landkreis Dahme-Spreewald:
https://www.dahme-spreewald.info/de/verwaltung/wahlen/
Die Wahlergebnisse sind am Sonntag ab 18 Uhr hier zu finden: https://www.dahme-spreewald.info/wahlen/index.html