Pres­se­mit­tei­lung

2024 / 0156 - 19.07.2024

Straßenverkehrsamt in Lübben stellt auf bargeldlosen Zahlungsverkehr um

Ausschließlich bargeldlose Zahlung für Vorgänge der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde / Umstellung erfolgt zum 25. Juli 2024 in Lübben

Im Straßenverkehrsamt in Lübben werden sechs Monate nach Umstellung in Königs Wusterhausen ab dem 25. Juli 2024 nun auch alle Bezahlvorgänge ausschließlich bargeldlos abgewickelt.

Bürgerinnen und Bürger können dann die Zulassungen und Außerbetriebsetzungen ihrer Fahrzeuge mit Bankkarten am Kassenautomaten bezahlen. Das gilt gleichermaßen für Vorgänge der Fahrerlaubnisbehörde und für Bootszulassungen.

Bereits jetzt setzen Bürgerinnen und Bürger die bargeldlose Zahlung auch in Behörden immer häufiger voraus. Daher ist die EC-Kartenzahlung im Straßenverkehrsamt in Lübben wie auch in Königs Wusterhausen bereits seit Jahren möglich. In Lübben wird nunmehr ein Kassenautomat für die bargeldlose Bezahlung (auch mit Kreditkarten) zur Verfügung stehen.

Ab dem 25. Juli 2024 wird nur noch die bargeldlose Bezahlung möglich sein.

Vorteile des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind beispielsweise ein bequemer, unkomplizierter und schneller Bezahlvorgang.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes per E-Mail an stras­sen­ver­kehrs­am­t@dahme-spree­wald.de gerne zur Verfügung.