Die wesentlichen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung sind der gesundheitliche Verbraucherschutz und der Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vor Irreführung und Täuschung sowie die Wahrung des redlichen Wettbewerbs der Wirtschaftsbeteiligten.
Die Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabakwaren und Tätowiermittel wird durch Tierärzte und Lebensmittelkontrolleure überwacht. Unterstützt werden diese durch spezialisierte Verwaltungsmitarbeiter.
(Bedarfsgegenstände sind Materialien und Gegenstände, die im weitesten Sinne mit dem menschlichen Körper bzw. mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, z.B. Küchenwerkzeuge, Kosmetika, Verpackungen von Lebensmitteln und Kosmetika, Spielwaren, Kleidung, Schmuck, Reinigungs- und Pflegemittel u.v.m.)
Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden.
(Merkblatt Anforderung an Lebensmittelunternehmer)
Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen. Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen.
Bei Unternehmen, wie z.B. fleischverarbeitenden Betrieben, Bäckereien, Supermärkten, Großküchen, gastronomischen Einrichtungen aller Art, Märkten, Tankstellen und Imbissen, werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Dabei richtet sich die Kontrollfrequenz nach der individuellen Risikobewertung, die unsere Mitarbeiter für jedes dieser Unternehmen erstellen. Betriebe mit guten Kontrollergebnissen (keine bzw. weinige oder geringfügige Mängel) werden seltener kontrolliert; Betriebe mit mehreren bzw. schwerwiegenden Mängeln hingegen häufiger.
Bei den Betriebskontrollen wird u.a. auf die Einhaltung der allgemeinen Hygiene (Sauberkeit, bauliche und gerätetechnische Instandhaltung sowie Personalhygiene), der rechtlichen Vorgaben beim Lagern und Herstellen von Lebensmitteln sowie der korrekten Kennzeichnung der Waren geachtet. Ebenso werden die für Lebensmittelbetriebe gesetzlich verpflichteten Eigenkontrollen überprüft.
Regelmäßig werden amtliche Proben risikoorientiert oder aus besonderen Gründen, wie z.B. bei Verbraucherbeschwerden oder im Rahmen spezieller Untersuchungsprogramme, entnommen.
Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden über den Kauf von verdorbenen bzw. minderwertigen Lebensmitteln (bzw. Kosmetika oder Bedarfsgegenständen) oder bei Annahme mangelhafter Produktionsbedingungen in einem Betrieb einzureichen.
Hinweise zu einer Verbraucherbeschwerde finden Sie hier.
Werden bei einer Betriebskontrolle erhebliche bzw. wiederholte Mängel festgestellt oder entsprechen die amtlichen Proben nicht den rechtlichen Vorgaben, werden ordnungsbehördliche Maßnahmen (z.B. Verwarnungsgeld oder Bußgeld, ggf. auch Veröffentlichung) eingeleitet. Bei erheblichen Verstößen kann ein Strafverfahren eingeleitet bzw. die Einrichtung geschlossen werden.
Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden über den Kauf von verdorbenen Für Beschwerden, weitere Informationen und Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter über die angegebenen Kontaktdaten gern zur Verfügung. Zu einzelnen Themen wird auf die Merkblätter/Formulare verwiesen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Kontrolle von Unternehmern, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakwaren herstellen, be- und verarbeiten, lagern, transportieren und inverkehrbringen
- Entnahme und Untersuchung amtlicher Proben
- Beratung von Gewerbetreibenden
- Stellungnahmen zu Bauvorhaben in Lebensmittelbetrieben
- Bearbeitung von Bürgeranfragen und -beschwerden
- Ermittlungen im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen
- Überprüfung von Obst, Gemüse, Eiern und Geflügelfleisch im Rahmen der Handelsklassen- und Qualitätskontrolle im Einzelhandel
Handelsklassen- und Qualitätskontrolle
Bestimmte Lebensmittel unterliegen den Bestimmungen des Handelsklassenrechts und verschiedenen Vermarktungsnormen. Zwei Lebensmittelkontrolleure in unserem Landkreis überwachen diese gesetzlichen Handelsklassenbestimmungen und Mindestqualitätsnormen beim Verkauf von Obst, Gemüse, Eiern und Geflügelfleisch im Einzelhandel.
So müssen verpackte Erzeugnisse im Einzelhandel die zur Kennzeichnung vorgeschriebenen Angaben deutlich sichtbar auf der Verpackung tragen. Die nicht verpackte, lose Ware muss am Ort des Verkaufs mit einem Schild ausgezeichnet sein, das die vorgeschriebenen Angaben über die Obst-/Gemüseart, den Ursprung und gegebenenfalls die Handelsklasse und die Sorte enthält.
Die Anforderungen beim Lose-Verkauf von Eiern sind im Merkblatt „Vermarktung von Hühnereiern“ nachzulesen.
Beim Lose-Verkauf von Geflügelfleisch sind die Angabe der Handelsklasse und des Verbrauchsdatums gefordert.
In der Europäischen Union (EU) unterliegen die in Erzeugung und Handel zehn wichtigsten Obst- und Gemüsearten speziellen Vermarktungsnormen. Für alle anderen im Obst- und Gemüsehandel angebotenen Arten muss die allgemeine Vermarktungsnorm eingehalten werden.
Verbraucherbeschwerde
Die Mitarbeiter der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind im Rahmen ihrer Tätigkeit Ansprechpartner beim Vorliegen von Bürgerbeschwerden sowie beim Auftreten von Erkrankungen, bei denen der Verdacht eines Zusammenhangs mit dem Verzehr von Lebensmitteln besteht.
Folgende Angaben werden für die Bearbeitung benötigt:
- Grund der Beschwerde
- Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft?
- Angaben zur Kennzeichnung des Lebensmittels (Bezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, Hersteller, Menge)
- Wie wurde das Lebensmittel bis zum Verzehr im Haushalt zwischengelagert?
- Wann und in welcher Menge wurde das Produkt verzehrt?
- Wurde die beanstandete Ware beim Gewerbetreibenden reklamiert?
- Wurde der Umtausch oder die Rücknahme des Erzeugnisses vom Verkäufer abgelehnt?
- Sind eventuell noch Reste des Lebensmittels und gegebenenfalls der Verpackung für eine gezielte Laboruntersuchung vorhanden?
- Name und Telefonnummer des/der Meldenden für evtl. notwendige Rückfragen
Falls eine Erkrankung vorliegt:
- Wie viele Personen sind erkrankt?
- Welche Symptome traten nach Verzehr des Lebensmittels auf?
- Seit wann liegen die Symptome vor?
- Was wurde in den letzten 24 bis 48 Stunden noch verzehrt?