Nach den beiden vorangegangenen Übergangsjahren 2021 und 2022 begann am 1. Januar 2023 eine neue Förderperiode für die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP).
Die „Grüne Architektur“ der neuen GAP ab 2023 setzt sich dabei aus den folgenden drei wesentlichen Elementen zusammen:
- der Konditionalität
- der ersten Säule mit den Direktzahlungen
- der zweiten Säule mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (KULAP)
Die Konditionalität:
Die Konditionalität umfasst die allgemeinen Grundanforderungen, die jeder Landwirt erfüllen muss, um eine Agrarförderung zu erhalten, unabhängig der Bewirtschaftungsweise des Landwirtschaftsbetriebes.
Die Konditionalität setzt sich dabei aus den folgenden zwei Teilbereichen zusammen:
- Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB):
Die Gewährung von Agrarzahlungen ist an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flachen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz geknüpft.
- Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards):
Die GLÖZ-Standards sollen verstärkt zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Bewältigung zahlreicher Probleme im Bereich Wasser, zum Schutz des Bodens sowie der Bodenqualität und zur Stärkung der Biodiversität beitragen.
Rechtsgrundlagen:
- GAP-Konditionalitäten-Gesetz
- Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität
- Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung Stand:14.10.2022
- GAP-Direktzahlungen-Gesetz
- Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen
- Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung Stand:10.10.2022
- Richtlinie AUKM Biodiversität_Bodenschutz Stand:24.01.2023
- Richtlinie AUKM KULAP 2023 Stand:24.01.2023
- Richtlinie AUKM Klimaschutz_Wasserqualität Stand:24.01.2023
- Richtlinie AUKM Kooperative Maßnahmen Stand:24.01.2023
- Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau Stand:01.11.2023
- Richtlinie zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten
- Richtlinie zur Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten (AGZ) Stand:18.06.2020
Informationen zur neuen GAP-Förderperiode ab 2023:
Links – Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK):
Neue GAP-Förderperiode ab 2023
Konditionalität (2023 bis 2027)
Konditionalität ab 2023 - Informationsbroschüre
Fragen und Antworten zur neuen GAP ab 2023 (FAQ):
Weiteres Informationsmaterial zum Download:
Agrarförderantrag 2024 (Mai-Antrag)
Ablauf und Registrierung der Anmeldung bei authega - Hilfestellung für Antragstellende
Antrag auf Agrarförderung 2024 - Erläuterungen und Hinweise
Nutzungscodeliste - Agrarförderantrag 2024
GLÖZ-Standard 7 (Fruchtwechsel) Beispiele
Artenliste für Blühstreifen- und Blühflächen – ÖR 1b und ÖR 1c
Betriebsprämienrechner Brandenburg 2024 (Stand: 15.02.2024)
ELER-Antrag 2024 (Herbstantrag)
Hinweisbroschüre - Erläuterungen und Hinweise zum ELER-Antrag 2024
Informationen zur Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten
Protokollbogen für den Nachweis von Kennarten für die Ökoregelung 5
Informationen zur neuen GAP ab 2023 im Überblick
Schema - Die GAP ab 2023 im Überblick (Stand_März 2023)
Schema GAP-Konditionalitäten (GLÖZ-Standards) 2023 bis 2027 (Stand: Januar 2024)
Schema GAP-Direktzahlungen 2023 bis 2027 (Stand: Januar 2024)
Der Antrag auf Agrarförderung kann unter www.agrarantrag-bb.de gestellt/eingereicht werden.
Achtung: Der handschriftlich unterschriebene Datenbegleitschein ist auch weiterhin per Post/Fax im Sachgebiet Landwirtschaft einzureichen und stellt das konkrete Eingangsdatum zur Fristwahrung dar!
Bitte beachten: Änderung der Anmeldung zur elektronischen Antragstellung des Agrarförderantrages – ab 2024: Anmeldung im WebClient ausschließlich mit Zertifikat und Passwort möglich
- nähere Informationen unter: Agrarförderantrag des Landes Brandenburg
Antragsvoraussetzungen:
- Mindestbetriebsgröße für die Antragstellung: 1,0 ha
- Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Parzelle: 0,3 ha (abweichend: 0,1 Hektar für GLÖZ 8 Brachen sowie ÖR 1a, b und d Flächen)
Anzeige eines Pflugereignisses
Seit dem 01.01.2015 ist die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland genehmigungspflichtig. Seit der Einführung der sogen. Pflugregelung 2018 ist auch das Pflügen von Dauergrünland zur Grünlanderneuerung genehmigungspflichtig.
Die Anträge auf Genehmigung sind schriftlich beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einzureichen.
- Das auszufüllende Antragformular mit den entsprechenden Anlagen, sowie Erläuterungen und Hinweise zum Antragsverfahren und ggf. weiteren einzureichenden Unterlagen finden Sie unter:
ISIP- Umwandlung und Umpflügen von Dauergrünland
Anerkannte landwirtschaftliche Berater/innen
in der Region Berlin-Brandenburg
Liste der anerkannten landwirtschaftlichen Berater/innen