Gewerb­li­cher Perso­nen­ver­kehr- Konzes­si­ons­an­ge­le­gen­heiten

Aufgabe dieses Sachgebietes ist:

  • Erteilung von Genehmigungen für den gewerblichen Personenverkehr. ACHTUNG: aktuell ist für den Taxenverkehr ein Beobachtungszeitraum nach § 13 Abs. 4 PBefG eingeschaltet.
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gem. § 43 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
  • Überwachung des Gelegenheitsverkehrs
  • Betriebsprüfungen
  • Kontrollen an den Taxistandplätzen im Landkreis Dahme-Spreewald
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr werden nur für einen zeitlich begrenzten Zeitraum erteilt. Nach Ablauf der Genehmigung ist eine erneute Beantragung notwendig.

Begriffdefinitionen:

  • TAXI
    neben den gesetzlichen Vorgaben an das äußere Erscheinungsbild der Fahrzeuge unterliegen die Taxiunternehmer der Betriebs-, der Beförderungs- und der Tarifpflicht.
  • MIETWAGEN
    ist der Verkehr mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Mietwagenunternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt.
  • AUSFLUGSFAHRTEN
    sind Fahrten, die der Unternehmer mit Personenkraftwagen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt.
  • FERIENZIEL-REISEN
    sind Reisen zu Erholungsaufenthalten, die der Unternehmer mit Personenkraftwagen nach einem von ihm aufgestellten Plan zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt.