Aufgabe dieses Sachgebietes ist:
- Erteilung von Genehmigungen für den gewerblichen Personenverkehr. ACHTUNG: aktuell ist für den Taxenverkehr ein Beobachtungszeitraum nach § 13 Abs. 4 PBefG eingeschaltet.
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gem. § 43 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Überwachung des Gelegenheitsverkehrs
- Betriebsprüfungen
- Kontrollen an den Taxistandplätzen im Landkreis Dahme-Spreewald
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr werden nur für einen zeitlich begrenzten Zeitraum erteilt. Nach Ablauf der Genehmigung ist eine erneute Beantragung notwendig.
Begriffdefinitionen:
- TAXI
neben den gesetzlichen Vorgaben an das äußere Erscheinungsbild der Fahrzeuge unterliegen die Taxiunternehmer der Betriebs-, der Beförderungs- und der Tarifpflicht.
- MIETWAGEN
ist der Verkehr mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Mietwagenunternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt.
- AUSFLUGSFAHRTEN
sind Fahrten, die der Unternehmer mit Personenkraftwagen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt.
- FERIENZIEL-REISEN
sind Reisen zu Erholungsaufenthalten, die der Unternehmer mit Personenkraftwagen nach einem von ihm aufgestellten Plan zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt.