Wirt­schaft­liche Jugend­för­de­rung

Der Landkreis Dahme-Spreewald fördert die Jugendarbeit nach den Grundsätzen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII und auf der Grundlage der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugend(sozial)arbeit.